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Das EUDI-Wallet Gateway: Ihr Tor zur digitalen Identität

Inhaltsübersicht

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1. Was ist das EUDI-Wallet Gateway

Die 12 wichtigsten Fragen für Unternehmen: Antworten zu Funktion, Einsatz und Bedeutung des EUDI-Wallet Gateways auf den Punkt gebracht! 

1. Warum ist das EUDI-Wallet Gateway relevant?

Mit der Einführung von eIDAS 2.0 und der EU-Verordnung zur Europäischen Digitalen Identität (EUDI) entsteht ein einheitlicher Rahmen für digitale Identitäten in Europa. Alle EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, ihre Bürgerinnen und Bürger mindestens ein EUDI-Wallet bis Ende 2026 bereitzustellen.  

Unternehmen, Behörden und Plattformen stehen vor der Herausforderung – und vor allem vor der Chance – sich rechtzeitig an das neue Ökosystem anzubinden. Die Herausforderungen entstehen, weil viele Unternehmen durch regulatorische Vorgaben verpflichtet sind, die EUDI-Wallets zu akzeptieren. Die Chancen liegen darin, signifikant Kosten einzusparen, die Effizienz von bestehenden Geschäftsprozessen zu steigern und ganz neue Prozesse in die Digitalisierung zu führen.  

Das EUDI-Wallet Gateway ist der Schlüssel zur Anbindung und bildet die wesentliche Schnittstelle zur sicheren digitalen Identität aus den EUDI-Wallets. Er verbindet Ihre Unternehmenssysteme mit den EUDI-Wallets in Europa – sicher, kostengünstig und zukunftsfähig. 

2. Was ist das EUDI-Wallet Gateway?

Das EUDI-Wallet Gateway ist als Middleware Komponente eine technische Schnittstelle. Diese ermöglicht Unternehmen, digitale Nachweise, die sogenanntenCredentials“ aus den verschiedenen EUDI-Wallets als Akzeptanzpartner, auch Relying Parties oderVerifier genannt, zu empfangen und zu validieren.  

2. Verarbeitung im EUDI-Wallet Gateway

3. Wie verarbeitet das EUDI-Wallet Gateway digitale Nachweise?

Das Gateway transformiert die beim Empfangen und Validieren so, dass Akzeptanzpartner sie in die ihre jeweiligen Geschäftsprozesse integrieren  können. Und zwar ohne die teils komplexen Protokolle und Standards der EUDI-Wallet (z. B. OpenID4VP, SD-JWT VC, mDL/mDoc, ISO18013) in den eigenen Prozessen übernehmen zu müssen. 

Das Gateway übernimmt zudem die zentrale Aufgabe, sowohl die Herausgabe von Nachweisen durch sogenannte „Issuer” als auch die sichere Authentifizierung abzubilden. Es fungiert damit als Schlüsselkomponente, um als Akzeptanzpartner – und bei Bedarf auch als Attribut-Herausgeber – im neuen EUDI-Wallet-Ökosystem mitzuwirken. 

Kurz gesagt: Das Gateway funktioniert als Brücke zwischen den Akzeptanzpartnern und den EUDI-Wallet-Infrastrukturen. Im Kern geht es (a) um die Vereinfachung durch Abstraktion und Transformation der komplizierten Wallet-Protokolle, (b) um die Interoperabilität durch fortlaufende Anpassung auf die verschiedenen landesspezifischen Ausprägungen von EUDI-Wallets in Europa, (c) um die Sicherheit und Compliance durch die Abbildung eIDAS 2.0-konformer Implementierungen (z. B. für KYC, QES, PID) sowie (d) um die Flexibilität durch die Unterstützung aller denkbaren Anwendungsfälle.  

3. Wer braucht das Gateway?

4. Welche Unternehmen und Organisationen brauchen ein EUDI-Wallet Gateway und warum?

Für den Bedarf eines EUDI-Wallet Gateways können zwei verschiedene Kategorien von Unternehmen differenziert werden:  

A) Zur Akzeptanz verpflichtete Organisationen:  

1. Regulierte Unternehmen: Unternehmen aus regulierten Branchen wie zum Beispiel Banken, Finanz- und Zahlungsdienstleister, Versicherer, Energieversorger, Bildungsanbieter und Anbieter im Gesundheitswesen, Telekommunikationsanbieter und Verkehrsanbieter sind laut EU-Verordnung verpflichtet, zur Identifizierung ihrer Kundinnen und Kunden künftig auch das EUDI-Wallet zu akzeptieren.

2. Sehr große Organisationen: Darüber hinaus sind sogenannte “Very Large Online Platforms” (VLOPs) und “Very Large Online Search Engines” (VLOSEs) zur Akzeptanz verpflichtet – wie im Digital Services Act (DSA) definiert. Dazu zählen Plattformen mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzerinnen und Nutzern EU-weit, etwa soziale Netzwerke, Suchmaschinen, Online-Marktplätze, E-Mail-Dienste, App-Stores und Cloud-Plattformen. Dazu zählen entsprechend Soziale Netzwerke, Suchmaschinen, Online-Marktplätze, eMail-Provider, App-Stores und Cloud-Dienste.

Diese Organisationen müssen sich daher frühzeitig mit der Integration der EUDI-Wallet auseinandersetzen, um die Anbindung bis zur geplanten Bereitstellung der EUDI-Wallets Ende 2026 sicherzustellen. Eine zentrales Element zur Umsetzung dieser Anforderungen ist der Einsatz eines EUDI-Wallet-Gateways. 

B) Zur Akzeptanz eingeladene Organisationen: 

Vertrauenswürdige und automatisiert prüfbare Nachweise bedeuten auch für nicht-regulierte Unternehmen aus allen Branchen, wie zum Beispiel im Bereich Mobilität, Autovermietung, Car Sharing, Freizeit, eCommerce, Bildung, Logistik und vielen mehr: Effizientere Prozesse, geringere Kosten, höhere Sicherheit und bessere Nutzererlebnisse mit den EUDI-Wallets eröffnen ganz neue Möglichkeiten. 

Die Tatsache, dass die großen und regulierten Anbieter die EUDI-Wallets zwingend akzeptieren müssen, sorgt für eine schnelle Bekanntheit, Verbreitung und Nutzung unter der Bevölkerung. Das macht die EUDI-Wallets mit ihrer kostenfreien sicheren Identifikation für weitere Unternehmen sehr attraktiv – und eröffnet neue Anwendungsfälle, in denen eine Identitätsprüfung aktuell zu teuer oder für das Nutzererlebnis zu unbequem wäre. 

Insgesamt ist die Integration eines EUDI-Wallet Gateways eine Investition in die digitale Zukunftsfähigkeit eines Unternehmens. Das Gateway unterstützt offene Standards, wie OpenID4VC, SD-JWT VC, mDoc (ISO 18013-5) und es ist kompatibel mit dem Architectural Reference Framework (ARF) der EU. Anbieter des Gateways sind intensiv mit den relevanten Institutionen vernetzt, so dass die Schnittstelle jederzeit allen Anforderungen und Standards aus Europa gerecht wird. 

4. Wichtige Anwendungsfälle

5. Welche Anwendungsfälle unterstützt ein EUDI-Wallet Gateway?

Das Gateway unterstützt alle Anwendungsfälle, die Daten und Attribute aus der EUDI-Wallet beziehen. Voraussetzung ist, dass der Akzeptanzpartner, also die Relying Party bei der zuständigen behördlichen Institution registriert und zugelassen ist. Der konkrete Prozess für die Registrierung und Zulassung von Herausgebern und Akzeptanzpartnern ist in Deutschland aktuell (Q3/2025) noch in der Findung.  

Voraussetzung für die Nutzung ist zudem, dass der Nutzer das EUDI-Wallet mit der OnlineAusweis-Funktion (Deutschland) bzw. der entsprechenden Methode in seinem Heimatland initialisiert hat. Mit der Initialisierung befinden sich die „Personal Identification Data“ (PID) im persönlichen EUDI-Wallet. Sollte der Anwendungsfall weitere Nachweise benötigen, so müssen diese im Vorhinein in das EUDI-Wallet übertragen sein.  

Das EUDI-Wallet ist weit mehr als nur ein „Ausweis auf dem Handy“ und wird mittelfristig Anwendungsfälle weit über die reine Personenidentifizierung unterstützen. 

Neben amtlichen Nachweisen wie dem Führerschein, Zeugnissen, Berufsausbildung und Ausbildungsabschlüsse, Führungszeugnis oder sonstige Zulassungen und Bestätigungen, können auch Unternehmen eigene Nachweise, also Credentials für ihre eigenen Anwendungsfälle und Branchen definieren, ausgeben und empfangen – seien es verifizierte Mitgliedsausweise, Bonitätsnachweise, Einkommensbestätigungen, Versicherungsnachweise, Fortbildungsbescheinigungen oder Zugangsberechtigungen zu Liegenschaften. 

Im Gesundheitssektor können vor allem die elektronische Gesundheitskarte (eGK) für den Besuch in der Arztpraxis oder der Impfpass sicher im EUDI-Wallet auf dem Smartphone abgelegt werden. Den Anwendungsfällen sind damit praktisch kaum Grenzen gesetzt.    

Zero-knowledge-proof & selective disclosure

Sehr wichtig ist, dass die Privatsphäre bei Nutzung des EUDI-Wallets in Verbindung mit dem EUDI-Wallet Gateway stets sichergestellt wird. Dabei sind zwei wichtige Grundprinzipien zu unterscheiden:  

  • Zero-knowledge-proof: Der Zero-Knowledge-Proof (ZKP) ist ein kryptografisches Verfahren, mit dem eine Person -hier mit Hilfe des EUDI-Wallet- (der „Prover“) dem Akzeptanzpartner („Relying Party“ oder „Verifier“) nachweist, dass eine Aussage wahr ist, ohne dabei die zugrunde liegenden Daten offenzulegen. 

    Beispiel: Ein Nutzer möchte nachweisen, dass er über 18 Jahre alt ist, ohne sein genaues Geburtsdatum preiszugeben. Mit einem ZKP kann das Wallet nur die Information „über 18“ offenlegen – nicht das Geburtsdatum oder auch nur das Geburtsjahr selbst. Diese Funktion ist im Gateway selbstverständlich abgebildet. 

 

  • Selective disclosure: Im Sinne der Datensparsamkeit unterstützt das Gateway das Verfahren der „selective disclosures“. Selective Disclosure bedeutet, dass ein Nutzer mit seinem EUDI-Wallet gezielt einzelne Attribute aus einem digitalen Nachweis (Credential) offenlegt – und nicht das gesamte Dokument.

    Beispiel: Ein Nutzer gibt nur das Geburtsjahr, nicht aber das vollständige Geburtsdatum oder gar alle Ausweisdaten an. Oder bezogen auf ein Zeugnis werden nur einzelne Qualifikationen oder Noten nachgewiesen, nicht jedoch das komplette Zeugnis mit allen Inhalten.
     

5. Technische und operative Funktionen

6. Welche technischen und operativen Funktionen übernimmt das Gateway?

Konkret übernimmt ein EUDI-Wallet-Gateway verschiedene technische Funktionen – im Zentrum stehen dabei die Nachweise, also die sogenannten ‚Credentials‘, zu denen insbesondere die folgenden gehören: 

  •  PID (Personal Identity Data). Das sind z.B. die Ausweisdaten, welche grundsätzlich im EUDI-Wallet Kontext nur hoheitlich, also vom Staat ausgestellt und herausgegeben werden.

 

  • Pub-EAA (Amtlich elektronisch attestierte Attribute). Das sind z.B. amtliche Bescheinigungen, Führerscheine, Zeugnisse, Bestätigungen, usw., die von z.B. Behörden im Zuge eines Verwaltungsprozesses ausgestellt werden.
     
  • EAA (elektronisch attestierte Attribute). Das sind Nachweise aus der Privatwirtschaft, welche vertrauenswürdig in das EUDI-Wallet Ökosystem ausgestellt werden.

     

  • QEAA (Qualifizierte elektronisch attestierte Attribute). Das sind EAAs, die zusätzlich von neutraler Stelle „qualifiziert“ wurden, um z.B. im grenzüberschreitenden Verkehr Anerkennung zu finden.  

Das EUDI-Wallet Gateway stellt nun sicher, dass ein Unternehmen über dieses Gateway mit den „Credentials“ aller Art arbeiten kann:  

  • In der Rolle als Akzeptanzpartner kann das Unternehmen also die Nachweise des Nutzers aus dem EUDI-Wallet  
    1. empfangen,
    2. verifizieren, also als „bestätigt echt“ annehmen und
    3. im gewünschten Format in die eigenen Prozesse überführen.
  • In der Rolle als Herausgeber eigener Nachweise für das EUDI-Wallet des Nutzers kann ein Unternehmen über das EUDI-Wallet Gateway

      a) die Nachweise an das eine oder mehrere EUDI-Wallets herausgeben  
      b) die Nachweise auch wieder zurückziehen, also zeitlich befristen oder
          sperren kann, also eine sogenannte „Revocation“ durchführen.

6. Open Source = eine Alternative?

7. Wieso brauchen Unternehmen einen EUDI-Wallet Gateway, wenn doch alles Open Source ist?

Ein Akzeptanzpartner muss alle EUDI-Wallets diskriminierungsfrei akzeptieren – also alle verschiedenen Wallets aus ganz Europa. Es wird mit über 100 verschiedenen EUDI-Wallets gerechnet, die ein Akzeptanzpartner verarbeiten können muss.

Trotz aller Standards wird erwartet, dass es in der Praxis ähnliche Ausprägungen geben wird, wie beim Beispiel mit der globalen Stromversorgung: In allen Ländern gibt es elektrischen Strom, aber von Land zu Land können Stecker, Steckdosen und Spannungen durchaus variieren.

Um diese dynamische Vielzahl an EUDI-Wallet-Ausprägungen nicht alle einzelnen anbinden zu müssen, ist es sinnvoll, einen zentralen Standard-Gateway zu nutzen, der die Kompatibilität jederzeit sicherstellt. 

Für das Nutzererlebnis zur Auswahl aus den vielen möglichen EUDI-Wallets ist zu erwarten, dass z.B. die „Default App-Picker“ Funktion der Betriebssysteme greift. Diese wird seit Inkrafttreten des Digital Markets Acts z.B. für Browser, Suchmaschinen und Karten-Apps genutzt, um die neutrale Wahlfreiheit zwischen Angeboten mit gleichen Funktionen zu gewährleisten.

Dieser standardisierte „Default App-Picker“ Screen könnte auch für die EUDI-Wallets zur Anwendung kommen, um die einfache und diskriminierungsfreie Auswahl zu ermöglichen – und auf Wunsch des Nutzers seine präferierten bzw. bereits gefüllten EUDI-Wallets für das Smartphone festzulegen.  

7. Wissenswertes zur Anbindung

8. Wie kann ich mich als Unternehmen am besten an das EUDI-Wallet anbinden?

Es gibt zwei verschiedene Wege, um das Unternehmen an das EUDI-Wallet Ökosystem anzubinden: 

1. Open Source Bibliotheken („Make option“):

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich individuell unter Nutzung der frei verfügbaren Open-Source Bausteine anzubinden. Dies kann sinnvoll sein, wenn die Use Cases besonders individuell sind, ausreichend eigene IT-Ressourcen dauerhaft verfügbar sind und eine signifikante Skalierung im Sinne von Transaktionen über die EUDI-Wallet zu erwarten ist. Fraglich ist jedoch, ob die Open Source Komponenten tatsächlich jederzeit alle EUDI-Varianten verarbeiten können und wer dafür die Verantwortung tragen wird. 

 In jedem Falle kann es sinnvoll sein, mit einer spezialisierten Beratung oder IT-Dienstleister zu kooperieren, der sich detailliert im Ökosystem auskennt, die relevanten Standards und Prozesse kennt und so jederzeit die genutzte Lösung validieren kann.

2. Plug & Play Gateways („Buy Option“) 

a) Bestehende Anbindung an einen Identity Service-Provider: Für die reine Identifizierungsleistung bildet das EUDI-Wallet-Ident eine weitere Option neben den etablierten Identifizierungsverfahren, wie z.B. Foto-Ident, Bank-Ident oder Video-Ident. Für die etablierten Plattformen stellt die Ergänzung um das EUDI-Wallet für das reine Identifizieren keine wesentliche Herausforderung dar.  

b) EUDI-Wallet Anbindung aus einer Hand: Um alle EUDI-Wallet relevanten Aspekte abzudecken und stets konform und interoperable mit allen Vorgaben und Updates der EU zu bleiben macht es Sinn, einen Anbieter für das EUDI-Wallet Gateway auszuwählen, der bereits praktische Erfahrungen im Umgang mit digitalen Identitätsdaten und Wallet-Lösungen hat. 

Dies umfasst zum einen die Personal Identity Data (PID), die regelmäßig auch das Resultat der etablierten Identifizierungsmethoden sind. Zum anderen umfasst dies weitere Credentials, wie zum Beispiel verifizierte Qualifikationen, Nachweise, Kontaktdaten, wie auch die starke Authentifizierung, digitale Signaturen und online Payments.  

Unabhängig von etablierten Geschäftsbeziehungen kann es somit sinnvoll sein, für die Ausschöpfung der Potenziale der EUDI-Wallets einen Dienstleister einzubinden, der spezifische Erfahrungen im Live-Betrieb von Wallet-Prozessen hat. 


Es ist zu beachten, dass die EUDI-Wallets bei vielen neuen Akzeptanzpartnern die einzige Ident- bzw. Authentifizierungsmethode darstellen werden. Nur aufgrund der Kosten- und Effizienzvorteile qualifizieren sich die EUDI-Wallets an dieser Stelle für die Einbindung, um z.B. Missbrauch in den Anwendungsfällen zu vermeiden, indem die Identität, das Alter oder die Adresse validiert wird.
 

Traditionelle Methoden wie Video-Ident, Foto-Ident oder Bank-Ident wären für den Anwendungsfall schlicht zu teuer für den Anbieter und zu unkomfortabel im Nutzererlebnis – ansonsten wären sie ja bereits eingebunden.  

Daher ist die Auswahl eines fokussierten Anbieters für das EUDI-Wallet-Gateway für diese neuen Anwendungsfälle sehr sinnvoll, ganz unabhängig vom möglichen Angebot anderer Identifizierungs-Verfahren. 

9. Was sind die relevanten Kriterien für die Auswahl des EUDI-Wallet Gateways bzw. des EUDI-Wallet Gateway-Anbieters?

Es gibt einige Anbieter im EU-Raum, welche die Anbindung an das EUDI-Wallet Ökosystem ermöglichen. Dazu gehören große IT-Provider ebenso wie etablierte Identity Service Provider sowie kleinere Start-Ups. Bei der Auswahl des richtigen Partners sollten Unternehmen einige wichtige Aspekte in Betracht ziehen. Zentrale Punkte zu Auswahl sollten sein, ob der Anbieter praktische Erfahrung 

  • in der technischen Anbindung von hoch-skalierten Geschäftsprozessen hat, 
  • mit ID-Wallet Lösungen hat,  
  • im Service- und Incident-Management mit professionellen Prozessen und Routinen hat, 
  • im Aufsetzen von robusten APIs und Schnittstellen hat, 
  • und einschlägige Zertifizierungen und Zulassungen im sicherheitsrelevanten Identitätsmanagement hat. 

In der Natur des Angebots eines EUDI-Wallet Gateways liegen zudem einige Basisanforderungen, die weitgehend alle Anbieter und Lösungen am Markt erfüllen, wie z.B., dass der Gateway… 

  • als individuelle Softwarelösung auf Basis der jeweils aktuellen Open Source Bibliotheken beruht 
  • die Rahmenbedingungen zu Sicherheit und Datenschutz erfüllt 
  • alle EUDI-Wallets aus ganz Europa aus allen Mitgliedsstaaten anbindet. 
  • transparent dokumentiert ist 
  • in allen Mitgliedsstaaten ausreichend vernetzt ist, um aktuelle Veränderungen zu antizipieren. 

 
Ein Gateway unterstützt sensible und transaktionsintensive Geschäftsprozesse der Akzeptanzpartner. Daher ist es empfehlenswert, mit Anbietern zusammenzuarbeiten, die über nachweisbare praktische Erfahrung, unabhängige Zertifizierungen und etablierte Prozesse verfügen. 

10. Wann können Unternehmen mit der Anbindung an das EUDI-Wallet und den EUDI-Wallet Gateway beginnen?

Es ist sinnvoll, bereits im Jahr 2025 das Anbindungsprojekt zu starten und einen Anbieter für das EUDI-Wallet Gateway auszuwählen. Die staatliche EUDI-Wallet für Deutschland wird ab Ende 2025 in einer Sandbox-Umgebung zur Anbindung und damit für Tests und Pilotierungen möglicher Akzeptanzpartner und Herausgeber bereitgestellt.  

Ergänzend plant die Bundesregierung die Veröffentlichung eines Developer Guides sowie von Designrichtlinien. Ab Anfang 2026 startet der Livebetrieb der deutschen Wallet, ab Mitte 2026 beginnt die offizielle Testanbindung für alle Partner des Ökosystems. Der Marktstart ist für Dezember 2026 geplant, der Roll-out wird im Frühjahr 2027 erwartet.  

Eckdaten in der Übersicht: 

  • September 2025: Abschluss der SPRIND-Prototypenphase. 
  • 2025: Sandbox soll ab Ende Q4 für Relying Parties bereitstehen.  
  • 2026: Pilot des Ökosystems startet ab Ende Q1. 
  • 2026: Vorbereitung auf den EU-weiten Rollout. 
  • 2027: Voraussichtlicher Marktstart in Deutschland mit schrittweiser Funktionserweiterung. 

11. Wieso sollten Unternehmen bereits im Jahr 2025 die Anbindung an das EUDI-Wallet Gateway starten?

Ein frühzeitiger Start des Anbindungsprojektes macht insbesondere für regulierte Unternehmen sehr viel Sinn, da zum Stichtag zu Ende 2026 die diskriminierungsfreie Akzeptanz aller EUDI-Wallets hergestellt sein muss. Das bedeutet, dass alle Geschäftsprozesse entsprechend darauf eingerichtet sein müssen.  

Das betrifft insbesondere solche, die heute bereits digitale Identitätsdaten verarbeiten und somit im relevanten Spektrum der Akzeptanzverpflichtung liegen: Online-Onboarding-Prozesse, Online-Identifizierungsprozesse, Logins und starke Authentifizierung.  

Trotz aller Transformation von EUDI-Wallet Protokollen im Gateway muss berücksichtigt werden, dass es rein durch die Akzeptanz und Struktur von Datenpaketen in Kombination mit den regulatorischen Vorgaben z.B. zur abschließenden Identifizierung zu Anpassungen im etablierten internen Process-Flow kommen kann.  

Diese notwendigen Anpassungen sollten frühzeitig identifiziert sein, damit eine Anpassung der internen Workflows und Systeme rechtzeitig in die IT-Roadmaps aufgenommen werden kann. Daher ist ein frühzeitiger Teststart anhand der relevanten Piloten empfehlenswert. 

12. Macht es Sinn, dass Unternehmen in Deutschland mit anderen EUDI-Wallet Piloten als der Sandbox von SPRIN-D testen?

Die SPRIN-D Sandbox mit der EUDI-Wallet des Bundes spiegelt den jeweils aktuellen Implementierungsstandard wider. Die EUDI-Wallet des Bundes ist die Basis für den Zertifizierungsrahmen in Deutschland. Die Umsetzung bildet somit die Referenz für alle anderen möglichen EUDI-Wallet Entwicklungen privater Akteure in Deutschland.  

Insofern ist es am sinnvollsten, in Deutschland mit der Sprin-d Sandbox im Sinne eines EUDI-Wallet Piloten zu testen. Inwieweit in dieser Umgebung ggf. mehrere Pilotversionen von EUDI-Wallets privatwirtschaftlicher Anbieter verfügbar sein werden, ist unklar.  

Neben dieser deutschen Sandbox müssen vor allem alle weiteren europäischen Referenz-Implementierungen in den Anbindungs-Scope eingebunden sein. Nur so ist sichergestellt, dass die jeweiligen nationalen Ausprägungen der EUDI-Wallets hinsichtlich der europaweit diskriminierungsfreien Akzeptanzvorgaben berücksichtigt sind.  

Wie bereits erwähnt, hier sind relevante Unterschiede wie bei Steckern, Steckdosen und Stromspannungen zu erwarten. Eine Kernaufgabe der Gateways ist es also, eine Verbindung zu allen relevanten EUDI-Wallet Sandboxes und später auch zu allen Implementierungen umzusetzen. Somit bietet es sich an, von Beginn an mit dem Partner zu arbeiten um die Anbindungen und das Testing durchzuführen, der auch für die nachhaltige produktive Integration in Frage kommen kann. 

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