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Videoidentifikation im Wandel

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Das Bundesfinanzministerium beabsichtigt mit einer neuen Verordnung die bisherige gesetzliche Grundlage für den Einsatz von Videoidentifikationen weiterzuentwickeln. Dabei sollen im Wesentlichen die Anforderungen an die Nutzung des Videoidentifizierungsverfahrens aus dem BaFin-Rundschreiben RS 3/2017 in den Verordnungstext überführt und aktuelle sicherheitsspezifische Erkenntnisse berücksichtigt werden.  

Der Entwurf sieht vor, dass bei allen Videoidentifikationsverfahren immer die Möglichkeit bestehen muss, sich alternativ mit der OnlineAusweis-Funktion (eID) zu identifizieren. Dies kann dazu beitragen, die Akzeptanz der OnlineAusweises-Funktion zu erhöhen, was durch die entsprechend notwendige Anpassung der Workflows im Finanzsektor auch die Einführung der geplanten europäischen EUDI-Wallet unterstützen könnte. 

Um welche Neuerungen es konkret geht, was das für Sie bedeutet und warum Kunden unserer ID-Wallet bereits jetzt gut aufgestellt sind, haben wir für Sie nachfolgend zusammengefasst. 

 

Die Neuerungen im Überblick und eine kurze Einordnung 

  • Die Vorschriften stellen im Hinblick auf die Möglichkeit des Einsatzes teilautomatisierter Videoidentifizierungen bei der geldwäschekonformen Identifizierung ein Novum dar. Zudem sieht der aktuelle Verordnungsentwurf mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) abgestimmte Erprobungen vollautomatisierter Technologien vor, bei denen – anders als bei den teilautomatisierten Verfahren – nicht mehr zwingend ein Mensch im Prozess zu beteiligen sein soll. 
  • Der Verordnungsgeber möchte zwingend festschreiben, dass bei einem Angebot der Videoidentifizierung dem Nutzer auch die Möglichkeit geboten werden soll, sich alternativ mittels eID zu identifizieren. Auf diese Weise ist beabsichtigt, die bislang kaum vorangeschrittene Verbreitung des eID weiter voranzutreiben und so möglicherweise die spätere verpflichtende Akzeptanz von EUDI-Wallets vorzubereiten. Die Onboarding- und Backend-Prozesse müssten bereits für die Verarbeitung digitaler Identitätsdaten angepasst sein. 
  • Zudem werden die technischen Anforderungen an die Videoidentifizierung überarbeitetEinige Vorschriften bergen das Risiko, dass bei strenger Betrachtung eine Videoidentifizierung de facto unmöglich würde, weshalb aktuell eine intensive Diskussion der Eckpunkte erfolgt. Wir gehen davon aus, dass sich der Verordnungstext jedenfalls in diesen Punkten noch im Fluss befindet und bis zum Inkrafttreten einer Verordnung noch die ein oder andere Änderung eingearbeitet wird. 

 

Was bedeutet das für Unternehmen? 

Für all jene, die GwG-konforme Identifizierungen vorzunehmen haben, zum Beispiel zum Zwecke von Know-Your-Customer-Prüfungen (KYC), und dabei Videoidentifizierungen einsetzen, besteht spätestens ab Inkrafttreten der Verordnung Handlungsbedarf: 

  • Es ist sicherzustellen, dass der eingesetzte Video-Ident-Dienstleister die technischen und sicherheitsspezifischen Anforderungen der dann finalen Verordnung erfüllt. 
  • Jeder, der Videoidentifizierungen im vorgenannten Kontext einsetzt, muss sicherstellen, dass dem Kunden neben der Videoidentifizierung auch die Möglichkeit zur Identifizierung via eID ermöglicht wird. 

 

KEEP CALM and STAY COMPLIANT – das Verimi ID-Wallet als umfassende Lösung 

Gut aufgestellt für die Zukunft sind unsere Verimi-Partner und all jene, die es noch werden wollen. 

Als BaFin-lizenziertes Zahlungsinstitut brauchen Sie sich beispielsweise nicht um die umfangreichen vertraglichen Regelungen zu kümmern, wie diese bei Auslagerungen auf andere geeignete Personen oder Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben sind. Diese entfallen grundsätzlich bei Verimi aufgrund der BaFin-Lizensierung 

Über die Verimi Plattform bieten wir Verfahren zur sicheren und kundenorientierten Identitätsprüfung an, insbesondere ermöglichen wir  

Gerade mit dem Wallet-Ident bieten wir unseren Partnern und deren Kunden eine effektive Lösung, um u.a. KYC-Prozesse kosteneffizientkomfortabel und zeiteffizient durchführen zu können. 

Daneben kann die Videoidentifizierung über unseren Verimi-Ident-Hub erfolgen, wobei wir für unsere Partner sicherstellen, dass die angebotenen Lösungen stets im Einklang mit den jeweils gültigen Anforderungen stehen. 

Unabhängig davon, ob das Erfordernis der alternativen Identifizierung via eID unter der Verordnung schlussendlich kommt oder nicht, sind unsere Partner für die Zukunft gerüstet und können ohne großen Aufwand eine für sie passende Lösung über unseren Ident-Hub beziehen, getreu dem Motto:  

Ein Partner für alles. 

 

Ausblick 

Mit voranschreitender Digitalisierung werden die Erwartungen Ihrer Kunden an unkomplizierte KYC-/Onboarding-Prozesse höher.  

Hohe Sicherheit und Verlässlichkeit von Angeboten entwickeln sich zu einem immer wichtigeren Erfolgsfaktor in der digitalen Welt. Daher sollten sich Unternehmen schon heute damit auseinandersetzen, welche digitale Identitätsprüfungen perfekt zu Ihren Produkten passen. 

Neue Ident-Lösungen können durch unsere standardisierte Schnittstellenarchitektur einfach, schnell und direkt in Ihre digitalen KYC-/Onboarding-Prozesse integriert werden. Somit bieten Sie Ihren Kunden eine komfortable Auswahl zur erforderlichen Identifizierung unabhängig davon, wie die künftig in Kraft tretende Verordnung im Einzelnen lautet. 

Lassen Sie uns sprechen! 

Digitale Ident-Verfahren
im Vergleich

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